Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Dienstleistungen und Werkleistungen der numbers AG, UID CHE-[bitte UID einfügen], mit Sitz in Bern (nachfolgend «numbers» genannt), und ihren Vertragspartnern (nachfolgend «Kunde» genannt).
Diese AGB gelten ausschliesslich für den geschäftlichen Verkehr (B2B). Konsumentengeschäfte sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden (z. B. eigene Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, numbers hat diese vorgängig und ausdrücklich schriftlich anerkannt.
numbers behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden dem Kunden vorgängig auf elektronischem Weg mitgeteilt. Ohne schriftlichen Widerspruch innert 14 Tagen seit Mitteilung gelten die neuen AGB als genehmigt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote, Kostenvoranschläge und Analysen, welche durch numbers im Auftrag des Kunden erstellt werden, sind unverbindlich und kostenlos. Sofern im Angebot nicht anders vermerkt, haben sämtliche Offerten eine Gültigkeit von 30 Tagen.
Der Vertragsabschluss kommt durch die Bestätigung des Angebots durch den Kunden in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form zustande. Als rechtsgültige elektronische Bestätigung gilt insbesondere auch das Anklicken eines entsprechenden Bestätigungs- oder Freigabe-Links (z. B. «Angebot akzeptieren») innerhalb eines von numbers eingesetzten ERP- oder Offert-Tools (z. B. Bexio) sowie die Freigabe über eine Projektmanagement-Plattform.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung (Managed Services)
Für wiederkehrende Dienstleistungen (z. B. Retainer, Managed Services) gilt, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, das folgende Kündigungsmodell:
In den ersten 3 Monaten der Zusammenarbeit beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat auf das Ende eines Kalendermonats.
Ab dem 4. Monat der Zusammenarbeit kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
Nach 12 Monaten ununterbrochener Laufzeit kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf das Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.
Kündigungen haben zwingend schriftlich (E-Mail ausreichend) zu erfolgen.
Das Recht zur fristlosen Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für numbers liegt insbesondere vor, wenn:
der Kunde seine Zahlungen einstellt, über ihn ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet wird oder er in erheblichen Zahlungsverzug gerät;
der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten (z. B. Geheimhaltung, Mitwirkungspflichten) verstösst;
Dritte die rechtliche Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten oder beworbenen Seiteninhalte angreifen.
4. Leistungserbringung, Mitwirkung und Kommunikation
numbers erbringt die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. numbers ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte beiziehen. Dem Kunden wird, sofern nicht anders vereinbart, keine Exklusivität für erstellte Inhalte gewährt; es gilt keine Branchen- oder Gebietsexklusivität.
Der Kunde stimmt im Falle von Google-Ads-Aktivitäten zu, dass deren Verwaltung über das Master-Konto (MCC) von numbers erfolgt.
Kommunikation & Reaktionszeiten: Die vertragliche Kommunikation erfolgt ausschliesslich über die von numbers zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle (E-Mail, Projektmanagement-Plattform). Die Kontaktaufnahme über private Telefonnummern oder private Messengerdienste von Mitarbeitenden ist untersagt. Auf den offiziellen Kanälen garantiert numbers eine initiale Reaktionszeit von 24 Stunden während der regulären Geschäftszeiten (Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz in Bern).
Mitwirkungspflichten: Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten und Freigaben zeitgerecht zu erteilen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ruht die Leistungspflicht von numbers; entstehender Leerlauf oder Mehraufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
Reporting: Managed Services erfolgen ohne die automatische Zustellung detaillierter Arbeitsrapporte. Verlangt der Kunde situativ einen Leistungsnachweis, stellt numbers einen Report auf aggregierter Ebene (Leistungsbereich/Thema, Dauer, Datum) zur Verfügung. Ein Anspruch auf feingranulare Task-Listen oder die Offenlegung personenbezogener Zeiterfassungen besteht nicht.
Sofern numbers im Rahmen der Auftragserfüllung Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt der Standard-Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) unter www.numbers.ch/abv als integraler Bestandteil dieses Vertrages.
5. Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST).
Managed Services: Die anfallenden monatlichen Gebühren werden im Voraus (upfront) in Rechnung gestellt und sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Projektarbeiten: Werden, sofern nicht anders offeriert, wie folgt akonto verrechnet: 50 % bei Vertragsabschluss (Projektstart) und 50 % bei Live-Schaltung respektive Projektabschluss. Die operativen Arbeiten beginnen nach Zahlungseingang der ersten Akontorechnung.
Mediakosten (Paid Ads): Werden standardmässig direkt über die im Werbekonto hinterlegte Kreditkarte des Kunden abgerechnet. Verlangt der Kunde eine Abwicklung über die Zahlungsmittel von numbers, wird das voraussichtliche Mediabudget im Voraus in Rechnung gestellt zzgl. einer Administrative Handling Fee von 3 % auf das Brutto-Mediabudget.
Zahlungsverzug: Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist numbers nach vorgängiger Information (per Telefon oder E-Mail) berechtigt, sämtliche Leistungen – insbesondere laufende Paid-Advertising-Kampagnen – sofort zu pausieren. Die Reaktivierung erfolgt nach Begleichung der Ausstände.
Software-Lizenzen und Tools: Erhöhen Drittanbieter ihre Preise für Werkzeuge, die zum Standard-Tech-Stack von numbers gehören und zur Erbringung der Managed Services notwendig sind, ist numbers berechtigt, diese Mehrkosten nach Ankündigung 1:1 an den Kunden weiterzuberechnen. Werden für die Erfüllung der Kundenarbeit spezifische Tools, Schnittstellen oder Software-Lizenzen benötigt, die nicht zum Standard-Tech-Stack von numbers gehören, sind diese vom Kunden auf eigene Kosten zu erwerben beziehungsweise werden die anfallenden Lizenzkosten dem Kunden vollumfänglich weiterverrechnet.
Projektabbruch: Bricht der Kunde ein Projekt vorzeitig ab, werden die bis dahin geleisteten Aufwände, mindestens jedoch 50 % des vereinbarten Auftragsvolumens geschuldet.
Spesen und Fahrtkosten für Vor-Ort-Termine ausserhalb des Geschäftssitzes Bern werden gesondert abgerechnet (Bahn 1. Klasse bzw. CHF 0.90/km).
6. Werkabnahme und Gewährleistung
Abnahme von Projektleistungen: Erstellte Werke (z. B. Websites, Strategiekonzepte) sind vom Kunden innert 10 Arbeitstagen nach Zustellung zu prüfen. Erfolgt innert dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge unter genauer Beschreibung der Fehler, gilt das Werk als stillschweigend abgenommen. Geringfügige Mängel hindern die Abnahme nicht.
numbers gewährleistet die sorgfältige Erbringung ihrer Dienstleistungen. Reproduzierbare Qualitätsmängel, die von numbers zu vertreten sind, werden kostenlos nachgebessert.
numbers gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter (Netzwerkdienstleistungen, Software-Applikationen, APIs) stets unterbrechungs- und fehlerfrei zur Verfügung stehen.
7. Urheberrecht, Datenhoheit und Buy-Out
Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erwirbt der Kunde die zeitlich, geographisch und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte am finalen, für ihn geschaffenen Werk für den vertraglich definierten Verwendungszweck. An generischen, von numbers eingebrachten Vorentwürfen oder Modulen erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht.
Datenhoheit: Dem Kunden stehen die Rohdaten einer Technologieplattform zu, sofern die entsprechenden Software-Lizenzen auf seinen Namen lauten beziehungsweise er Administrator der Plattform ist.
Buy-Out: Ein Anspruch auf die Herausgabe von offenen Agentur-Arbeitsdateien (z. B. Figma-Workfiles, Video-Rohmaterial, editierbare Präsentationen) besteht nicht. Diese verbleiben im Eigentum von numbers und können dem Kunden auf Wunsch gegen ein separat zu vereinbarendes Buy-Out-Honorar übertragen werden.
Generative KI: Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise unter Einsatz von generativer KI erstellt wurden, überträgt numbers dem Kunden die bestmöglichen ihr selbst zustehenden Rechte; ein lückenloser urheberrechtlicher Schutz kann für diese Werkteile gesetzlich nicht garantiert werden.
8. Haftung und Freistellung
numbers haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschliesslich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden sowie Mangelfolgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) ist vollumfänglich ausgeschlossen.
Haftungsausschluss Plattform-Willkür: numbers haftet ausdrücklich nicht für temporäre oder permanente Sperrungen von Werbekonten, abgelehnte Werbeanzeigen oder Ranking-Verluste, die durch Algorithmen oder Richtlinien-Änderungen von Plattform-Betreibern (z. B. Google, Meta, LinkedIn) verursacht werden.
Freistellung: Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten oder zur Publikation freigegebenen Inhalte (Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Strafrecht) allein verantwortlich. Er stellt numbers von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
9. Referenzen, E-Mail-Marketing und Diskretion
Referenzen: numbers ist berechtigt, das Kundenlogo sowie das Bestehen der Zusammenarbeit auf der Website, in Pitch-Decks sowie im Rahmen handelsüblicher, positiver Erwähnungen auf Social Media (z. B. LinkedIn) als Referenz zu publizieren. Vertiefte Case Studies mit konkreten KPIs bedürfen der vorgängigen Freigabe durch den Kunden.
E-Mail-Marketing: Der Kunde willigt ein, dass numbers seine Kontaktdaten nutzt, um ihn per E-Mail über eigene, ähnliche Dienstleistungen oder Fachbeiträge zu informieren. Der Kunde kann dem Empfang jederzeit kostenlos widersprechen.
Geheimhaltung: Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln.
10. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie bis 12 Monate nach deren Beendigung keine Mitarbeitenden oder Beauftragten von numbers abzuwerben oder direkt zu beauftragen. Bei Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe von CHF 25'000.– pro Fall geschuldet; die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtlich zulässige Klausel.
Auf dieses Rechtsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Bern.